Zu versteuerndes Einkommen von 300.000 € auf rund 14.000 € reduziert

Mandatstyp

Vorstand eines internationalen Unternehmens

Team im Besprechungsraum

301.000

AfA-Volumen im ersten Jahr (beide Objekte)

286.000

Verlust aus Vermietung und Verpachtung

Zusammenfassung

Bei einem überwiegend gehaltsbasierten Einkommen von 300.000 (Basis) p. a. bestand kaum Gestaltungsspielraum gegenüber dem Spitzensteuersatz.

Bei einem überwiegend gehaltsbasierten Einkommen von 300.000 (Basis) p. a. bestand kaum Gestaltungsspielraum gegenüber dem Spitzensteuersatz.

Herausforderung

Hohes laufendes Einkommen ohne nennenswerte Gegenpositionen.

Werbungskosten und Sonderausgaben bewegen sich bei Gehaltseinkommen typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich — eine spürbare Reduktion erfordert aktiv geschaffene, gesetzlich vorgesehene Verlustquellen.

Lösung

Immobilien: Kombination aus Sonder-AfA, degressiver AfA und Restnutzungsdauergutachten

Portfolio-Konzeption:
Ein Neubauobjekt (Effizienzhaus 40) kombiniert die Sonderabschreibung nach §7b EStG (bis zu 5 % p. a. über 4 Jahre, Bemessungsgrundlage gedeckelt auf 2.500 €/qm) mit der degressiven AfA nach §7 Abs. 5a EStG (5 % vom Restwert, kombinierbar mit §7b).

Ein Bestandsobjekt nutzt ein Restnutzungsdauergutachten (§7 Abs. 4 Satz 2 EStG), das eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer als die Standardregel nachweist und damit einen deutlich höheren AfA-Satz ermöglicht (methodische Offenheit vom BFH wiederholt bestätigt).

Im Modellbeispiel erzeugen beide Objekte im ersten Jahr ein AfA-Volumen von ca. 301.000 € — bei geringem positivem Mietertrag entsteht ein Verlust aus V+V von ca. 286.000 €, der das Gehalt fast vollständig neutralisiert (auf dem Papier).

Wichtige Grenzen: Dauerhaft wird der Vorteil erst durch den späteren steuerfreien Verkauf nach §23 EStG. Die Verlustverrechnung mit anderem Einkommen ist nur zulässig, weil es sich um direkten Eigenerwerb handelt, nicht um ein prospektiertes Fondsmodell (sonst §15b EStG).
Nutzungsbindung: 10 Jahre Vermietung, sonst Rückgängigmachung der Sonder-AfA.

Kundenfeedback (anonymisiert)

„Ich hatte keine Vorstellung, dass sich mein Gehalt fast komplett "drücken" lässt, ohne dass ich in ein fragwürdiges Modell einsteigen muss."

Ergebnisse & Resultate

Zu versteuerndes Einkommen von 300.000 € auf rund 14.000 € reduziert

301.000

AfA-Volumen im ersten Jahr (beide Objekte)

301.000

AfA-Volumen im ersten Jahr (beide Objekte)

286.000

Verlust aus Vermietung und Verpachtung

286.000

Verlust aus Vermietung und Verpachtung

95 %

Neutralisierung des zu versteuernden Einkommens

95 %

Neutralisierung des zu versteuernden Einkommens

§7b / §7 Abs. 5a EStG

Kombinierte Rechtsgrundlage der Abschreibung

§7b / §7 Abs. 5a EStG

Kombinierte Rechtsgrundlage der Abschreibung

Vermögenaufbauen mit einem Expertenteam.

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