Steuerfreie Liquidität zur Zahlung der Erbschaftsteuer
Mandatstyp
Mittelständische Unternehmerfamilie

0 €
Schenkung-/Erbschaftsteuer
0 €
Einkommensteuer
Zusammenfassung
Herausforderung
Steuerlast trifft auf illiquides Vermögen
Übersteigt das übertragene Vermögen (Unternehmensanteile, Immobilien) die Freibeträge, wird die Steuer sofort in bar fällig — der Nachfolger muss ausschlagen, ein Darlehen aufnehmen oder unter Zeitdruck verkaufen.
Die Stundungsmöglichkeit nach §28 ErbStG (bis zu 7 bzw. 10 Jahre) hilft nur bedingt:
Sie entfällt, wenn der Erwerber die Steuer aus eigenem Vermögen oder marktüblichem Kredit aufbringen könnte, und ist ohnehin nur Zahlungsaufschub, nicht Befreiung.
Lösung
Über-Kreuz strukturierte Risikolebensversicherung, finanziert über geschenkte Prämien.
Der Nachfolger schließt selbst als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter eine reine Risikolebensversicherung auf das Leben des Übergebenden ab; die Prämien werden ihm regelmäßig geschenkt (unproblematisch klein).
Da Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sind und von der versicherten Person abweichen, entfällt die Schenkung-/Erbschaftsteuer auf die Auszahlung vollständig — der Nachfolger realisiert lediglich eine eigene Forderung, keine Zuwendung. Zusätzlich bleibt die Todesfallleistung wie immer einkommensteuerfrei (§20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
Der Vorteil gegenüber einer kapitalmarktorientierten Lösung: Die Summe steht bei Vertragsschluss fest und lässt sich direkt an die kalkulierte Steuerlast koppeln, ohne Kapitalmarktrisiko. Voraussetzung ist ein versicherbares Interesse (§150 VVG) sowie die Einwilligung des Übergebenden; die Summe sollte bei wachsendem Vermögen regelmäßig angepasst werden (Nachversicherung).
Kundenfeedback (anonymisiert)
„Wir wissen jetzt exakt, dass die Steuer beim Erbfall gedeckt ist — ohne dass wir dafür Anteile verkaufen oder Schulden aufnehmen müssten."
Ergebnisse & Resultate



