Unternehmer
Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt: Was GGFs und Gründer jetzt wissen müssen

Fabian Sageder
CEO, ONYX Gruppe

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht an Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas übergeben. 33 Empfehlungen, die das deutsche Rentensystem grundlegend verändern sollen. Beide haben noch am selben Tag angekündigt, die Vorschläge vollumfänglich umsetzen zu wollen.
Für unsere Mandanten aus dem Kreis der GGFs, Freiberufler und Gründer ist eine Empfehlung besonders relevant: die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
"Jetzt wird es konkret. Zum ersten Mal liegt ein Vorschlag mit Beitragshöhen und Zeitplan auf dem Tisch."
Was genau ist geplant
Neu-Selbstständige sollen künftig grundsätzlich rentenversicherungspflichtig werden, sofern keine anderweitige Pflichtabsicherung besteht. Für bereits tätige Selbstständige ist eine Einbeziehung mit Opt-out-Möglichkeit vorgesehen – wer sich befreien lassen will, muss eine gleichwertige private Absicherung nachweisen.
Konkret diskutiert werden:
Orientierung am Regelbeitrag für Handwerker (aktuell 735,63 Euro monatlich) oder wahlweise ein einkommensabhängiger Beitrag
Eine dreijährige Karenzzeit für Gründer mit halbem Regelbeitrag
Auch GmbH-Vorstände und Abgeordnete sollen künftig einbezogen werden
Das Gesetzgebungsverfahren soll nach der parlamentarischen Sommerpause (ab 10. Juli) beginnen. Noch ist nichts final beschlossen – aber die Richtung ist eindeutig.
Was das für GGFs bedeutet
Für viele unserer Mandanten als beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ändert sich durch diese Reform zunächst wenig, da sie über die GmbH und bestehende Versorgungswege oft bereits abgesichert sind. Entscheidend wird jedoch die Nachweispflicht einer "gleichwertigen" privaten Absicherung, wenn eine Befreiung angestrebt wird.
Genau hier setzt eine vorausschauende Beratung an: Eine rückgedeckte Unterstützungskasse oder Direktzusage kann – richtig strukturiert – diesen Nachweis erbringen und gleichzeitig steuerlich deutlich attraktiver sein als die gesetzliche Rentenversicherung.
Unsere Einschätzung
Wer jetzt eine neue Selbstständigkeit gründet oder eine bestehende bAV-Struktur überprüft, sollte die Karenzzeit-Regelung und die Opt-out-Voraussetzungen im Blick behalten. Wir beobachten das Gesetzgebungsverfahren für Sie und beraten, wie sich bestehende Vorsorgestrukturen darauf ausrichten lassen.
Sie möchten wissen, wie sich die geplante Reform auf Ihre persönliche Altersvorsorge auswirkt? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit ONYX.
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