Immobilien
Neue Regeln zur Kaufpreisaufteilung: Was der geplante § 6f EStG für Immobilienkäufer bedeutet

Fabian Sageder
CEO, ONYX Gruppe

Mit dem Jahressteuergesetz 2026 plant der Gesetzgeber einen neuen § 6f EStG, der die Aufteilung eines Immobilien-Gesamtkaufpreises in einen Bodenanteil und einen Gebäudeanteil regelt. Diese Aufteilung ist für jeden Immobilienkäufer von zentraler Bedeutung, da nur der Gebäudeanteil der steuerlichen Abschreibung – der AfA – zugänglich ist. Der Bodenanteil bleibt unabschreibbar.
In der Praxis war die Kaufpreisaufteilung bislang häufig Gegenstand von Diskussionen mit dem Finanzamt, insbesondere wenn Kaufverträge keine nachvollziehbare oder plausible Aufteilung enthielten. Mit der geplanten Neuregelung soll dieser Bereich stärker vereinheitlicht und rechtssicherer ausgestaltet werden.
Für Immobilieninvestoren – ob privat oder über eine GmbH – bedeutet das: Bereits beim Erwerb sollte auf eine belastbare, nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung geachtet werden. Eine pauschale oder steuerlich nicht hinreichend begründete Aufteilung kann andernfalls auch künftig zu Diskussionen mit dem Finanzamt und im Zweifel zu einer für den Käufer ungünstigeren Neubewertung führen.
Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in der Entwurfsphase befindet, lohnt sich für anstehende Immobilienkäufe eine frühzeitige Abstimmung der Kaufpreisaufteilung – sowohl im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage als auch auf die absehbaren Neuregelungen.
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