Unternehmer

Körperschaftsteuer sinkt bis 2032 auf 10 Prozent: Was das für Ihre GmbH bedeutet

Team member

Fabian Sageder

CEO, ONYX Gruppe

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 Prozent über fünf Jahre hinweg schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt zu senken. Bis zum Jahr 2032 soll der Satz damit auf 10 Prozent fallen. Für Kapitalgesellschaften – insbesondere GmbHs und AGs – ist das eine der bedeutendsten steuerlichen Entlastungen der kommenden Jahre.

Für unsere Mandanten stellt sich dabei weniger die Frage, ob diese Entwicklung kommt, sondern wie sie sich strategisch nutzen lässt. Wer Gewinne in der Gesellschaft thesauriert statt sie auszuschütten, profitiert unmittelbar von der sinkenden Steuerlast auf Ebene der GmbH. Das verändert die Abwägung zwischen Thesaurierung und Ausschüttung: Investitionen, die ohnehin geplant sind, lassen sich in Jahren mit niedrigerem Steuersatz effizienter finanzieren.

Auch für die Gestaltung von Holdingstrukturen ist die Entwicklung relevant. Eine niedrigere Körperschaftsteuer erhöht tendenziell die Attraktivität, Beteiligungserträge und operative Gewinne innerhalb einer Kapitalgesellschaftsstruktur zu bündeln, statt sie direkt ins Privatvermögen zu überführen, wo die Abgeltungsteuer beziehungsweise der persönliche Steuersatz greift.

Wichtig bleibt: Die Absenkung erfolgt in kleinen, jährlichen Schritten – kurzfristige Effekte sind gering, die kumulierte Wirkung über den gesamten Zeitraum jedoch erheblich. Wer heute seine Gesellschaftsstruktur, Ausschüttungspolitik oder Investitionsplanung überdenkt, sollte diesen langfristigen Pfad von Anfang an mitdenken.

Interessiert?

Bereit, Ihre Situation auf den Prüfstand zu stellen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen ersten Austausch.