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Jahressteuergesetz 2026: Die wichtigsten Änderungen für Unternehmer im Überblick

Team member

Fabian Sageder

CEO, ONYX Gruppe

Am 19. Mai 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Anders als in früheren Jahren handelt es sich diesmal nicht um ein einzelnes, umfassendes Gesetzespaket, sondern um eine Vielzahl einzelner Gesetzgebungsverfahren, die im Zusammenspiel zahlreiche Detailregelungen für Unternehmen verändern.

Eine der praktisch bedeutsamsten Neuerungen betrifft die umsatzsteuerliche Organschaft: Ab dem 1. Januar 2029 soll ihre Wirkung nicht mehr automatisch mit dem Vorliegen der Eingliederungsvoraussetzungen eintreten, sondern eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt erfordern. Diese kann bereits ab dem 1. Juli 2028 abgegeben werden. Für Unternehmensgruppen mit bestehenden oder geplanten Organschaften bedeutet das mehr Rechtssicherheit, aber auch neuen administrativen Aufwand.

Ebenfalls relevant ist der neue § 6f EStG, der die Aufteilung eines Immobilien-Gesamtkaufpreises in Boden- und Gebäudeanteil regelt – eine zentrale Grundlage für die Abschreibungsberechnung bei jedem Immobilienerwerb. Zusätzlich soll ab dem 1. Januar 2027 der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen nach § 233a AO auf 0,3 Prozent pro Monat festgeschrieben werden – eine Verdopplung gegenüber dem seit 2019 geltenden Satz.

Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in der Entwurfsphase befindet, können sich Inhalte und Zeitplan im weiteren Verlauf noch ändern.

Für Unternehmer gilt dennoch: Wer betroffene Strukturen – etwa Organschaften, Immobilienkäufe oder größere Steuerpositionen – frühzeitig überprüft, gewinnt Zeit für eine geordnete Anpassung, statt später unter Zeitdruck zu reagieren.

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