Immobilien

Grunderwerbsteuer: Übergangsfrist für Personengesellschaften läuft Ende 2026 aus

Team member

Fabian Sageder

CEO, ONYX Gruppe

Zum 31. Dezember 2026 endet die Übergangsfrist des § 24 GrEStG. Danach werden Personengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer grundsätzlich wie Kapitalgesellschaften behandelt – eine Änderung mit erheblicher praktischer Tragweite für Übertragungen von Immobilien und Gesellschaftsanteilen innerhalb von Familien und Unternehmensstrukturen.

Bisher konnten viele Übertragungen von Grundstücken auf Personengesellschaften sowie die spätere Übertragung von Anteilen an diesen Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen grunderwerbsteuerlich begünstigt erfolgen. Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung entfällt diese Begünstigung schrittweise – Übertragungen, die bislang steuerneutral möglich waren, können künftig Grunderwerbsteuer auslösen.

Besonders betroffen sind Konstellationen, in denen Immobilien im Rahmen der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge über Personengesellschaften auf die nächste Generation übertragen werden sollen. Wer eine solche Übertragung plant, sollte prüfen, ob sie noch innerhalb der laufenden Übergangsfrist umgesetzt werden kann.

Da zum Jahresende 2026 mit einem spürbaren Anstieg entsprechender Transaktionen zu rechnen ist, empfehlen wir, geplante Übertragungen frühzeitig zu prüfen und – wo sinnvoll – noch innerhalb der bestehenden Frist umzusetzen, statt bis zum letzten Quartal zu warten.

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