Vermögen

Die Kapitalrente kommt: Was der neue Beitragssatz ab 2028 für Ihre Altersvorsorge bedeutet

Team member

Fabian Sageder

CEO, ONYX Gruppe

Neben der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige enthält der Bericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 einen zweiten Vorschlag mit weitreichenden Folgen: die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente in der gesetzlichen Rente, die sogenannte Kapitalrente.

"Nach schwedischem Vorbild soll ein Teil der Rentenbeiträge künftig am Kapitalmarkt angelegt werden – für unsere Mandanten heißt das: die Vorsorgelandschaft wird komplexer, nicht einfacher."

Wie die Kapitalrente funktionieren soll

Zusätzlich zum bisherigen Rentenbeitrag soll ein weiterer Beitragssatz von zwei Prozent in einen staatlich organisierten, aber professionell verwalteten Kapitalfonds fließen. Die Finanzierung erfolgt paritätisch: Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je einen Prozentpunkt. Die Einführung soll ab 2028 in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten erfolgen.

Nach Berechnungen der Kommission könnte ein Eckrentner nach 20 Jahren Ansparzeitraum im Schnitt 150 Euro mehr Rente monatlich erhalten, nach 45 Jahren über 770 Euro.

Was das für die private und betriebliche Vorsorge bedeutet

Für unsere Mandanten – insbesondere GGFs und Unternehmer mit bestehenden bAV-Strukturen – wirft das mehrere Fragen auf:

  • Wie verzahnt sich die neue Pflichtkomponente mit bestehenden Durchführungswegen wie Unterstützungskasse oder Direktzusage?

  • Verändert sich durch die zusätzliche Beitragslast die Attraktivität der Entgeltumwandlung?

  • Wird das Altersvorsorgedepot, das ab Januar 2027 startet, durch die Kapitalrente an Bedeutung gewinnen oder verlieren?

Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang, und bis 2028 kann sich im Detail noch einiges ändern. Klar ist aber schon jetzt: Wer heute seine Vorsorgestruktur plant, sollte diese Entwicklung nicht ignorieren.

Unsere Einschätzung

Eine zusätzliche Pflichtkomponente ersetzt keine individuelle, steuerlich optimierte Vorsorgestrategie – sie ergänzt sie bestenfalls. Für unsere Mandanten bleibt die zentrale Frage: Wie lässt sich das Zusammenspiel aus gesetzlicher Rente, Kapitalrente und betrieblicher/privater Vorsorge so gestalten, dass am Ende netto mehr übrig bleibt?

Wir behalten die Entwicklung der Kapitalrente für Sie im Blick und zeigen Ihnen, wie sich Ihre bestehende Vorsorgestrategie darauf einstellen lässt.

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