Steuer
Aktivrente 2026: Steuervorteil fürs Weiterarbeiten – aber nicht für alle

Fabian Sageder
CEO, ONYX Gruppe

Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, von der neuen Aktivrente profitieren: Bis zu 2.000 Euro monatlich aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bleiben steuerfrei. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und längeres Arbeiten attraktiver zu machen.
Für einen wesentlichen Teil unserer Mandantschaft ist die Regelung jedoch nicht anwendbar: Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte sind ausdrücklich von der Aktivrente ausgeschlossen. Diese Ungleichbehandlung wird bereits kontrovers diskutiert – das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sieht darin ein mögliches verfassungsrechtliches Problem, auch verbandsseitig wird Nachbesserung gefordert.
Für GGFs und Freiberufler, die über das Renteneintrittsalter hinaus aktiv bleiben möchten, bedeutet das: Der steuerliche Vorteil, den angestellte Kolleginnen und Kollegen künftig nutzen können, steht ihnen derzeit nicht offen. Wer weiterarbeiten und gleichzeitig steueroptimiert vorsorgen möchte, sollte daher andere Gestaltungswege prüfen – etwa über die Ausgestaltung von Geschäftsführervergütung, Pensionszusagen oder den Zeitpunkt des Versorgungsbeginns.
Eine Evaluation der Aktivrente ist nach zwei Jahren vorgesehen. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob und wie der Kreis der Begünstigten erweitert wird. Bis zu einer möglichen Anpassung empfiehlt sich eine individuelle Prüfung, welche Alternativen im jeweiligen Einzelfall zur Verfügung stehen.
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